Altersleitbild der Gemeinden Münchenbuchsee Moosseedorf Deisswil Diemerswil Wiggiswil Leitbild und Massnahmen Kurzversion März 2006 (mit Angaben zur Umsetzung vom Juni 2009) Die Vollversion des Altersleitbildes kann bei Bedarf bei den Gemeindeverwaltungen Münchenbuchsee, Moosseedorf, Deisswil, Diemerswil und Wiggiswil kostenlos bezogen werden. Inhalt Vorwort _________________________________________________ 1 Zusammenfassung _________________________________________ 3 Leitsätze ________________________________________________ 4 Präambel ________________________________________________ Aktiv im Alter 4 __________________________________________ 5 6 7 8 9 Gesundheit und Betreuung ____________________________ Integration und Beratung______________________________ Sicherheit und Mobilität _______________________________ Wohnen _________________________________________________ Priorisierte Massnahmen ___________________________________ 10 1.1 Priorität : 20 Massnahmen ________________________________ 10 1.2 Priorität : vier Massnahmen _______________________________ 14 1.3 Priorität : vier Massnahmen _______________________________ 15 Vorwort 1 Vorwort „Alter findet in der Gemeinde statt“ Möglichst lange selbständig in den vier eigenen Wänden zu leben und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, ist der Wunsch aller alten Menschen. Sich verändernde Voraussetzungen und Rahmenbedingungen beeinträchtigen oder verunmöglichen mit zunehmendem Alter oft die Umsetzung dieses Wunsches. Die Tatsache, dass ältere Menschen heute länger gesund und leistungsfähig bleiben, darf nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass die ältere Generation mit zunehmendem Alter auf Hilfe und Unterstützung angewiesen ist. Ziel einer zeitgemässen Alterspolitik muss es sein, die älteren Mitmenschen in ihrem Bestreben, möglichst selbständig und eigenverantwortlich zu leben zu unterstützen und zu fördern und dort wo nötig Hilfe anzubieten. Aufgabe der Gemeinden ist es, in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton und privaten und öffentlichen Institutionen dafür zu sorgen, dass die notwendigen Angebote in genügender Menge und gemäss den Bedürfnissen der alten Bevölkerung bereitgestellt werden. Eine gute Information muss dafür sorgen, dass die Bevölkerung das Netz von Dienstleistungen im Altersbereich ihrer Gemeinde/Region kennt. Eine gute Koordination und Zusammenarbeit aller Akteure ist notwendig, um Doppelspurigkeiten und Lücken bei den Angeboten zu vermeiden. Im Bereich der Finanzierung haben die Gemeinden und der Kanton dafür zu sorgen, dass alle notwendigen Angebote bestehen und diese durch eine gesicherte Finanzierung auch realisiert werden. Das vorliegende Altersleitbild soll Behörden, öffentlichen und privaten Institutionen und Privaten als Arbeitsinstrument und Wegweiser für eine zukunftsorientierte und aktive Alterspolitik und Altersplanung dienen. Realisierbar ist eine nachhaltige Alterspolitik und Altersplanung nur in enger Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten. Unter Beteiligten verstehen wir nebst Anbietern von Dienstleistungen und Behörden vorab heutige und zukünftige Seniorinnen und Senioren. Vorwort 2 Einen ersten erfolgreichen Schritt in der Zusammenarbeit haben wir bei der Erarbeitung des Altersleitbildes getan. Nun gilt es, die gewonnenen Kenntnisse und Einsichten in die Praxis umzusetzen, sie zu erweitern und neuen Gegebenheiten anzupassen. Wir danken den Seniorinnen und Senioren der fünf Gemeinden, den Mitgliedern der Spezialkommission und der Arbeitsgruppen und dem Beraterteam ganz herzlich für ihre Mitarbeit bei der Erarbeitung des Altersleitbildes. Charlotte Bühlmann, Gemeinderätin Departement Soziales Münchenbuchsee Verena Bachofner, Gemeinderätin Departement Soziales, Moosseedorf 10. März 2006 Zusammenfassung 3 Münchenbuchsee – Moosseedorf – Deisswil - Diemerswil - Wiggiswil Zusammenfassung Die fünf Gemeinden Münchenbuchsee, Moosseedorf, Deisswil, Diemerswil und Wiggiswil haben in einem einjährigen, breit abgestützten Prozess ihre Alterspolitik entwickelt. Diese orientiert sich dabei an den Zielen der kantonalen Alterspolitik. Die heutige Situation der fünf Gemeinden ist geprägt von vielen Stärken, die aber nur schwach koordiniert sind. Es gibt in allen Lebensbereichen Dienstleistungsangebote, die alten Menschen eine hohe Lebensqualität ermöglichen würden, doch sind sie oft nicht bekannt. Eine vertiefte Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Hand und privaten Initiantinnen und Initianten ist aus diesem Grunde zum Nutzen aller dringend notwendig. Im Vergleich zum schweizerischen Mittel liegt im Einzugsgebiet von Münchenbuchsee der Anteil der Menschen im Alter 60+ tiefer. Überdurchschnittlich gross ist dagegen der Anteil bei den jüngeren Alten zwischen 55 und 60. Die Folge: Eine überdurchschnittlich starke Zunahme der Anzahl der über 60-jährigen in den kommenden Jahren. Um künftige Entscheidungen in der Alterspolitik besser abstützen zu können, wurden Leitsätze zu den Lebensbereichen „Aktiv im Alter“, „Gesundheit und Betreuung“, „Integration und Beratung“, „Sicherheit und Mobilität“ sowie „Wohnen“ erarbeitet. Auf diesen Leitsätzen basieren 28 konkrete Massnahmen, die aus Sicht der Beteiligten für die Umsetzung der Alterspolitik wichtig sind. Für eine erfolgreiche Umsetzung bedarf es jetzt der entsprechenden Mittel und einer dafür zuständigen Person oder Stelle. Leitsätze 4 Leitsätze Präambel Im politischen und gesellschaftlichen Bewusstsein nehmen alte Menschen den ihnen gebührenden Platz ein Integration, Partizipation und Prävention sind auch in der Altersarbeit die übergeordneten Wirkungsziele Die Anliegen und Bedürfnisse der älteren Generation bezüglich Wohnen, Beratung, Mobilität und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben sind bekannt und fliessen laufend in die Orts- und Angebotsplanung ein Es ist bekannt, welche Behörde für die strategische Altersplanung verantwortlich ist Die politischen Behörden und die für die Beratung und Betreuung betagter Menschen zuständigen Organisationen kennen die demografische Entwicklung der nächsten 20 bis 30 Jahre und setzen sich aktiv mit den zu erwartenden Auswirkungen auseinander und richten ihre Planung danach aus Angebote, welche durch öffentliche Gelder (mit-)finanziert werden, werden periodisch auf ihre Wirksamkeit, die Qualität und die Quantität der erbrachten Leistungen und ihre Kosten/Wirtschaftlichkeit überprüft Ziele Das Leitbild ist aktuell und wird umgesetzt. Leitsätze 5 Aktiv im Alter Angebote sind für möglichst alle zugänglich Seniorinnen und Senioren haben die Möglichkeit, am gesellschaftlichen Leben aktiv teilzunehmen Ziele Information über Angebote sowie die Sicherstellung der räumlichen und zeitlichen Zugänglichkeit ermöglicht es den verschiedensten Gruppen von Seniorinnen und Senioren (z.B. aktive, freizeitorientierte Personen oder auch Menschen, die nicht mehr mobil sind), aus den bedarfsgerechten Angeboten auszuwählen, diese zu nutzen und dazuzugehören. SeniorInnen setzen sich gegenseitig füreinander ein und unterstützen einander. Die Meinungen von SeniorInnen fliessen systematisch in die politischen Entscheidungen ein. Politikerinnen und Politiker sind für Altersfragen sensibilisiert. Leitsätze 6 Gesundheit und Betreuung Präventive Massnahmen fördern die Lebensqualität und entlasten die Gesellschaft von vermeidbaren Kosten Seniorinnen und Senioren erhalten bei Bedarf ambulante oder stationäre Pflege und Betreuung Selbstverantwortliches Handeln wird unterstützt Ziele Mit der Sicherstellung von lokalen Angeboten an Pflege und Betreuung können Pflegebedürftige länger zu Hause oder in der Nähe wohnen. Dank Entlastung von pflegenden und betreuenden Angehörigen können deren Überlastung vermieden und diese Ressource länger genutzt werden. Nebst der gesundheitlichen Versorgung ist auch die seelisch-geistige Begleitung gewährleistet. Leitsätze 7 Integration und Beratung Seniorinnen und Senioren werden als Teil der Bevölkerung wahrgenommen und fühlen sich integriert Information zum Thema Älterwerden ist möglichst allen zugänglich Ausländische Seniorinnen und Senioren werden angebotsmässig gezielt angesprochen Ziele Information zum Thema Älterwerden ist gut zugänglich und abrufbar. Integration von schweizerischen sowie ausländischen SeniorInnen ins alltägliche Leben und ins Betreuungsangebot. Sensibilisierung von Fachpersonen - insbesondere aus dem Bereich Betreuung und Pflege - für die kulturelle Vielfalt. Leitsätze 8 Sicherheit und Mobilität Seniorinnen und Senioren fühlen sich im privaten und öffentlichen Bereich sicher Ihre Mobilität soll möglichst lange erhalten bleiben Ziele Dank hohem subjektivem Sicherheitsgefühl und objektiv zweckmässigen Sicherheitsvorkehrungen bewegen sich SeniorInnen möglichst lange angstfrei und unfallfrei auf dem Gemeindegebiet, wodurch eine hohe Lebensqualität erzielt wird. Dienstleistungen und kulturelle Angebote sind leicht und hindernisfrei erreichbar. Leitsätze 9 Wohnen Das Wohn- und Dienstleistungsangebot ermöglicht Wahlfreiheit bezüglich Wohn- und Lebensform für Betagte im Rahmen ihrer persönlichen und finanziellen Möglichkeiten Art und Ort der Wohnangebote erleichtern im Alter die Integration und Partizipation Es gibt für jedes Budget Angebote. Ziele Bezahlbares Wohnen. Es bestehen Wohnangebote mit verschiedenen und variablen Dienstleistungen. Die zur Verfügung stehenden Alternativen im Bereich Wohnen im Alter sind bekannt und ermöglichen einen Entscheid. Es gibt attraktive Alternativen zum Wohnen im eigenen, zu grossen Haus. Spezielle Anforderungen ans Wohnen im Alter sind zu berücksichtigen. Priorisierte Massnahmen 10 Priorisierte Massnahmen Ausgehend von den Leitsätzen werden 28 Massnahmen auf drei Prioritätengruppen verteilt. Die Prioritäten sind wie folgt definiert: Priorität  = längerfristige Wirkung, kann nicht sich selber überlassen werden Priorität  = mittelfristige Wirkung, kann teilweise sich selber überlassen werden Priorität  = wenig Wirkung, kann ganz sich selber überlassen werden  1.1 Priorität : 20 Massnahmen Generelle Massnahmen: a. Bezeichnen und bei Bedarf schaffen: beauftragte Stelle/Person oder verantwortliches Gremium, das die Umsetzung des Leitbildes sicherstellt Frist: bis Ende 2006 Zuständigkeit: Gemeinderat, vertreten durch Massnahme umgesetzt: Fachausdie/den Departementsvorsteher/in Soziales schuss Altersfragen eingesetzt, Spezialkommission stationäre Altersbetreuung hat ihren Auftrag abgeschlossen b. Überprüfen: Aktualität und Umsetzungsstand des Altersleitbilds Frist: jährlich Zuständigkeit: Gemeinderat Überprüfung Umsetzungsstand bis Juni 09 Nächster Termin Überprüfung Leitbild 2011 Massnahmen zum Thema Aktiv im Alter 1.1 Gründen: SeniorInnen für SeniorInnen. Ziele: gegenseitiger Austausch von Fähigkeiten und Dienstleistungen; Austausch zwischen jüngeren und älteren Alten. Zuständigkeit: Altersverein; ev. Pro Senectute Konzeptentwurf und Beschreibung Seniorenbrügg Langenthal und Worb liegen vor. Traktandum an der nächsten Sitzung. P1 Priorisierte Massnahmen 11 1.2 Organisieren: jährlichen Mitwirkungsanlass für SeniorInnen zu wechselnden Themen mit daraus folgenden „Aufträgen“ an die Politik Zuständigkeit: Gemeinde Zu einem späteren Zeitpunkt aufnehmen. P3 Massnahmen zum Thema Gesundheit und Betreuung 2.1 Schaffen: Planungsgrundlagen wie Bedarf, Optionen, Standorte und Finanzierungsmöglichkeiten für zusätzliche stationäre Pflege- und Betreuungsangebote Zuständigkeit: Kanton und Gemeinden Massnahme ist erfüllt. Schaffen: Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige (z.B. vermehrt Ferienzimmer, Tagesbetreuungsangebote, Kurzaufenthaltsangebote in Heimen) Zuständigkeit: Gemeinden 2.2 Vermittelnde Beratung geschieht durch bestehende Organisationen. Konkrete Angebote realisieren: Im Moment nicht möglich. P? 2.3 Verbessern: qualifizierte Beratung für pflegende und betreuende Angehörige Zuständigkeit: zu definieren. Kommunikationskonzept erstellen. Verantwortlich: Beauftragte und Ressort. P1 2.4 Prüfen: Koordination der verschiedenen Besuchsdienste; Kräfte bündeln durch Schaffen eines Laienhelferpools für Laienbesuche, Pflege sozialer Kontakte und zwischenmenschlicher Beziehungen; Betreuung der Betreuenden Zu einem späteren Zeitpunkt aufZuständigkeit: nehmen. P3 2.5 Prüfen: präventive Hausbesuche Zuständigkeit: Gemeinden und Spitex Überprüfen. Verantwortlich: Beauftragte und Spitex. P1 Priorisierte Massnahmen 12 Massnahmen zum Thema Integration und Beratung 3.1 Schaffen: Zentrale Auskunfts-, Koordinations-, Vernetzungs- und Anlaufstelle im Sinne der beratenden Vermittlung (ev. in den Gemeinden zirkulierend). Zuständigkeit: z.B. Altersbeauftragte/r Massnahme erfüllt. 3.2 Herausgeben: Informationsschrift nicht nur im Internet, sondern auch in gedruckter Form. In Kombination mit einer aktuellen Übersicht über Aktivitäten speziell für ältere ZuzügerInnen sowie für ausländische SeniorInnen. Ev. übersetzt in 5 Notwendigkeit überprüfen. VerantSprachen. wortlich: beauftragte und FachausZuständigkeit: Gemeinden schuss. P2 3.3 Planen: Zusammenarbeit mit Ausländervereinen und Fachpersonen zu Ausländerfragen im Seniorenbereich (Themen wie z.B. unterschiedliche Sterberituale). Zuständigkeit: z.B. VertreterInnen ausländischer Bevölkerungsgruppen, Ausländervereinigungen Bedürfnis abklären. Verantwortlich: Beauftragte und Fachausschuss Integration . P2 Massnahmen zum Thema Sicherheit und Mobilität 4.1 Planen: Aktionen und Beratung zu mehr Sicherheit zu Hause und im öffentlichen Raum Zuständigkeit: Abteilung öffentliche Sicherheit, Polizei. GFM bietet entsprechende Kurse an. P2 4.2 Erhalten und schaffen: öffentliche Toiletten. Zuständigkeit: Gemeinden und RBS (evtl. SBB und BLS) Öffentliche Toilette im Dorfzentrum. Antrag an den Gemeinderat. Verantwortlich: Ressort. P1 4.3 Umsetzen: bauliche Anpassung zu alters- und behindertengerechten Strassen, Gehwegen und öffentlichen Gebäuden; Beratung Privater. Antrag an Planungskommission. Zuständigkeit: Gemeinden und Kanton, BFU Vorgehen und Zeitpunkt noch offen. P? Priorisierte Massnahmen 13 4.4 Verbessern: Sitzgelegenheiten verteilt im Dorf, am Waldrand, am See. Zuständigkeit: Gemeinden in Absprache mit Sponsoren und Grundbesitzer. Bedarfsabklärung liegt vor. Antrag an den Gemeinderat. Verantwortlich: Ressort, mit Unterstützung von H. Winkenbach. P1 Massnahmen zum Thema Wohnen 5.1 Gründen: Trägerschaft (z.B. Gemeinde, Wohnbaugenossenschaft) für die Projektierung diverser Wohn- und Betreuungsangebote im Alter Zuständigkeit: Gemeinde Münchenbuchsee in Erfüllt durch Projekt AHP WeierZusammenarbeit mit Privaten matt und WBG Moosgasse . Planen: Massnahmen zur Veränderung der Vorstellungen über das Alter und die möglichen Lebensformen im Alter (z.B. öffentliche Informationsveranstaltungen zum Thema Wohnen im Alter zwecks allgemeiner Sensibilisierung) Zuständigkeit: Gemeinden in Zusammenarbeit Ein Anlass veranstaltet durch Altersmit Privaten verein fand statt. Beauftragte für Altersfragen hat Auftrag, jährlich eine Informationsveranstaltung durchzuführen. Vorschlag: Auftrag an Beauftragte für Altersfragen allenfalls in Zusammenarbeit mit bestehenden Organisationen weitere Veranstaltungen durchzuführen. P1 5.2 5.3 Schaffen: Stelle, die Angebote zur Wohnberatung fördert und bei Bedarf Wohnberatung vermittelt oder Wohnberatung selber erbringt. Informationen zusammenstellen Zuständigkeit: zu definieren und via Homepage veröffentlichen. Verantwortlich: Beauftragte und Ressort. P3 5.4 Schaffen: Anreize durch die Gemeinde zur Errichtung von SeniorenWohnraum mit Betreuungsmöglichkeit Zuständigkeit: Gemeinden in Zusammenarbeit Mit der finanziellen Situation in der mit Privaten Gemeinde im Moment nicht erfüllbar. P Priorisierte Massnahmen 14  1.2 Priorität : vier Massnahmen Massnahmen zum Thema Aktiv im Alter 1.3 Bedarf klären: einerseits Ergänzung der Freizeitangebote z.B. Schach – Seniorenkochgruppe - altersbezogene Themen wie Ernährung, Gedächtnis – Diskussionsgruppen – Vortragsangebot - moderne Technik und andererseits (zugehende) Angebote für Menschen, die in ihrer Mobilität (stark) eingeschränkt sind Keine Tätigkeit vorgesehen. P3 Zuständigkeit: Kirchgemeinden, Private, Vereine Massnahmen zum Thema Gesundheit und Betreuung 2.6 Prüfen: offene Sprechstunde der Spitex (niederschwelliges Angebot) Zuständigkeit: Spitex Erfüllt durch Spitex. 2.7 Informieren: Angebot an professioneller Seelsorge und Begleitung Zuständigkeit: Kirchgemeinden Evang.-ref. und kath. Kirchgemeinden bieten beides an und informieren darüber. P3 Massnahmen zum Thema Sicherheit und Mobilität 4.5 Aufbauen: Fahrdienst analog Rotkreuz-Fahrdienst in Kombination mit Lieferdienst und Begleitdienst (begleitete Einkaufmöglichkeiten, Fahrten ins Konzert usw.). Zuständigkeit: SeniorInnen für SeniorInnen, organisierte Nachbarschaftshilfe Ist Teil des Projekts Seniorinnen für Senioren. Priorisierte Massnahmen 15  1.3 Priorität : vier Massnahmen Massnahmen zum Thema Aktiv im Alter 1.4 Prüfen: Interesse an zusätzlichen Möglichkeiten des politischen Engagements von Seniorinnen und Senioren Zuständigkeit: Forum 60+, politische Parteien Siehe Massnahme 4.5 . P2 Massnahmen zum Thema Integration und Beratung 3.4 Planen: Aktivierung von freiwilligen, sprachgewandten DorfbewohnerInnen (siehe auch 1.3) Zuständigkeit: zu definieren Hierhin gehört Bemerkung zu 1.4 Nicht erfüllt. Auftrag an Fachausschuss Integration. P3 Massnahmen zum Thema Sicherheit und Mobilität 4.6 Prüfen: Leistungsauftrag der Gemeinde an privates Unternehmen, einen Orts- und Shuttlebus zu betreiben, der Aussenquartiere und Aussengemeinden erschliesst. A. Meyer recherchiert zu diesem Zuständigkeit: Gemeinde Thema weitere Einzelheiten. P3 Massnahmen zum Thema Wohnen 5.5 Schaffen: Anreize durch die Gemeinde zur Vernetzung unter allen Generationen, (Durchmischung) Zuständigkeit: zu definieren Nicht erfüllt. Ist ein Legislaturziel des Gemeinderats. P?